In sozialen Medien wird derzeit vermutet, US-Präsident Donald Trump könne den großen Fernsehsendern ihre Lizenzen entziehen lassen, weil sie die internationale Sicherheitskonferenz vom 16. Juli 2026 weitgehend ignoriert haben. Tatsächlich laufen gegenwärtig ungewöhnliche Lizenzprüfungen. Der Zusammenhang mit der ausgebliebenen Berichterstattung ist jedoch bislang nicht belegt.
Die Rede, über die kaum berichtet wurde
Am 16. Juli veranstaltete das US-Außenministerium eine internationale Ministerkonferenz über das Wiedererstarken des politischen Terrorismus. Neben Außenminister Marco Rubio sprachen Stephen Miller, Finanzminister Scott Bessent und der stellvertretende Außenminister Christopher Landau.
Insbesondere Miller und Rubio warnten vor international vernetzten linksextremen Strukturen. Deutschland wurde mehrfach ausdrücklich erwähnt. Dennoch veröffentlichten die großen amerikanischen Sender weder die vollständige Veranstaltung noch die einzelnen Reden in angemessener Form.
Man kann dieses Schweigen als journalistisches Desinteresse, politische Auswahl oder bewußte Ausblendung kritisieren. Ein Beweis für einen koordinierten Boykott ist es jedoch nicht.
ABC-Lizenzen tatsächlich vorzeitig überprüft
Richtig ist: Die amerikanische Medienaufsicht FCC hat bereits am 28. April 2026 die vorzeitige Verlängerungsprüfung sämtlicher eigener ABC-Fernsehstationen des Disney-Konzerns angeordnet.
Die entsprechenden Verlängerungsanträge wurden Ende Mai eingereicht und befinden sich gegenwärtig im Prüfungsverfahren.
Als offiziellen Grund nennt die FCC eine laufende Untersuchung. Geprüft wird, ob Disney und ABC bei Einstellungen, Beförderungen und Vergütungen möglicherweise gegen bundesrechtliche Diskriminierungsverbote verstoßen haben. Im Mittelpunkt stehen damit die Beschäftigungs- und DEI-Praktiken des Konzerns.
Die Anordnung erfolgte mehr als zwei Monate vor der Konferenz vom 16. Juli. Die ausgebliebene Berichterstattung über Rubio, Miller und Bessent kann daher nicht der ursprüngliche Grund für die vorgezogene Prüfung gewesen sein.
Die FCC verschärft den Ton
Bemerkenswert ist jedoch eine allgemeine Mitteilung der FCC vom 28. Mai 2026. Darin erinnerte die Behörde die Rundfunkunternehmen ungewöhnlich deutlich an ihre Verpflichtung, im öffentlichen Interesse zu handeln.
Terrestrische Rundfunkfrequenzen seien eine begrenzte öffentliche Ressource. Die Inhaber einer Sendelizenz seien deshalb keine Eigentümer der Frequenzen, sondern lediglich zeitweilige Treuhänder.
Nach Darstellung der FCC müssen die Stationen Programme anbieten, die den Bedürfnissen und Interessen ihrer jeweiligen örtlichen Gemeinschaft entsprechen. Die Behörde weist außerdem auf das Verbot bewußter Nachrichtenverfälschung und auf weitere gesetzliche Pflichten hin.
Bei erheblichen Verstößen kann die FCC:
- eine vorzeitige Verlängerungsprüfung verlangen,
- eine Lizenz nur für einen kürzeren Zeitraum oder unter Auflagen verlängern,
- ein förmliches Anhörungsverfahren einleiten,
- die Verlängerung ablehnen
- und die Frequenz anschließend einem anderen Betreiber zur Verfügung stellen.
Am Ende ihrer Mitteilung erklärt die FCC ausdrücklich, sie werde nicht zögern sicherzustellen, daß Rundfunkunternehmen entweder ihren Gemeinwohlpflichten nachkommen oder das Privileg der Frequenznutzung einem Betreiber überlassen, der diese Pflichten erfüllt.
Kann Trump die Lizenzen entziehen?
Nicht unmittelbar. Die Entscheidung liegt bei der FCC und nicht beim Präsidenten persönlich. Trump bestimmt allerdings durch die Ernennung des Vorsitzenden und weiterer Mitglieder maßgeblich die politische Richtung der Behörde.
Hinzu kommt: Die großen Networks besitzen keine gemeinsame landesweite Sendelizenz. Lizenziert werden einzelne lokale Radio- und Fernsehstationen. Kabel- und Internetangebote wie CNN oder reine Streamingdienste fallen nicht unter das klassische FCC-Lizenzverfahren.
Eine Lizenz dürfte zudem nicht allein deshalb verweigert werden, weil ein Sender eine bestimmte Rede nicht übertragen hat. Die Rundfunkunternehmen verfügen grundsätzlich über redaktionellen Entscheidungsspielraum. Ein politisch motivierter Lizenzentzug würde deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit gerichtlich angefochten.
Anders könnte es aussehen, wenn die FCC ein längerfristiges Muster schwerer Rechtsverstöße, bewußter Nachrichtenverfälschung oder der Mißachtung gesetzlicher Gemeinwohlpflichten nachweisen könnte.
Was an der Vermutung stimmt – und was nicht
Die in sozialen Medien verbreitete Behauptung enthält somit einen wahren Kern:
Die FCC überprüft derzeit tatsächlich vorzeitig die Lizenzen der Disney-eigenen ABC-Stationen. Gleichzeitig hat sie allen terrestrischen Rundfunkunternehmen mit einer strengeren Kontrolle ihrer Gemeinwohlpflichten gedroht.
Nicht belegt ist dagegen, daß Trump oder die FCC den Sendern wegen der fehlenden Berichterstattung über die Konferenz vom 16. Juli die Lizenzen entziehen wollen.
Eine vorsichtige Schlußfolgerung ist dennoch möglich: Der amerikanische Rundfunkmarkt steht unter einem regulatorischen Druck, wie ihn die großen Medienkonzerne seit Jahren kaum erlebt haben. Ob daraus tatsächlich Lizenzverweigerungen entstehen, wird sich in den laufenden FCC-Verfahren zeigen.
Quellen
- FCC: Vorzeitige Verlängerungsprüfung der ABC-Stationen, 29. Mai 2026
- FCC: Erinnerung an die Gemeinwohlpflichten der Rundfunkunternehmen, 28. Mai 2026
- Aktueller gesetzlicher Verlängerungsturnus nach 47 CFR § 73.1020
- Gesetzliche Verlängerungskriterien nach 47 U.S.C. § 309
- Gesetzliches Zensurverbot nach 47 U.S.C. § 326
Textauszug:
Die FCC überprüft derzeit tatsächlich vorzeitig die Lizenzen der Disney-eigenen ABC-Stationen und kündigt eine strengere Kontrolle der Rundfunkunternehmen an. Mit der ausgebliebenen Berichterstattung über die Konferenz vom 16. Juli hat das Verfahren jedoch nachweislich nicht begonnen.
