NIUS öffnet die Akten – schaut auch in eure eigenen

Warum ich diese Serie schreibe

Dieser Beitrag soll euch vor allem zu einem ermutigen: Fordert eure eigenen Akten an und schaut selbst nach, was Behörden über euch gespeichert haben. Ich beschäftige mich seit längerer Zeit mit meinen eigenen Akten und habe dabei festgestellt, wie viele interne Vermerke, Bewertungen, Zuordnungen und Behauptungen über eine Person gesammelt werden können, von denen man selbst oft jahrelang nichts weiß.

Wer wissen möchte, welche personenbezogenen Daten bei einer Behörde gespeichert sind, kann insbesondere Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen. Je nach Behörde und Verfahren kommen daneben weitere Akteneinsichtsrechte hinzu.

Gerade Menschen, die in der Vergangenheit von Behörden diffamiert, falsch eingeordnet oder durch Justiz und Verwaltung kriminalisiert wurden, sollten sich ihre Unterlagen genauer ansehen. Besonders dann, wenn man selbst das Gefühl hat, dass die tatsächlichen Vorgänge in den Akten anders dargestellt werden als das, was wirklich passiert ist.

Schaut nach.

Wer hat was über euch geschrieben?

Woher stammen diese Informationen?

Welche Behörde hat sie übernommen?

Wurden Behauptungen irgendwann einfach weiterkopiert?

Und wurden belastende Einträge jemals überprüft oder korrigiert?

Genau deshalb interessieren mich auch die von NIUS veröffentlichten „Abschiebe-Leaks“. Dort wird sichtbar, was interne Akten erzählen können, wenn man nicht nur die öffentliche Darstellung betrachtet, sondern die Vermerke, E-Mails und Entscheidungen innerhalb der Behörden selbst.

Mit dieser kleinen Serie möchte ich deshalb zwei Dinge verbinden: die wichtigsten Erkenntnisse aus den veröffentlichten NIUS-Akten und meinen eigenen Appell an euch, eure persönlichen Behördenakten nicht einfach unangetastet liegen zu lassen.

Fordert sie an. Lest sie. Vergleicht sie mit dem, was tatsächlich geschehen ist.

Denn manchmal beginnt Aufklärung genau dort.

Abschiebe-Leaks – Teil 1

Der Fall Liana K. und die Akten, die Fragen offenlassen

Seit dem 24. September veröffentlicht NIUS unter dem Titel „Abschiebe-Leaks“ eine mehrteilige Recherche über interne Vorgänge in niedersächsischen Behörden. Grundlage sind nach Angaben der Redaktion tausende Seiten interner Akten, E-Mails und Vermerke.

Ich möchte diese Serie auf WW begleiten.

Nicht, indem ich die umfangreichen NIUS-Recherchen einfach wiederhole. Wer sämtliche Einzelheiten, Dokumente und zeitlichen Abläufe nachlesen möchte, findet sie dort ausführlich dargestellt. Mich interessieren vor allem die Punkte, bei denen man hängenbleibt und sich fragt: Wie konnte das passieren?

Denn bereits der erste Fall enthält einige bemerkenswerte Vorgänge.

Liana K.

Die 16-jährige Liana K. starb im August 2025 am Bahnhof Friedland. Für die Tat wurde Mohammed al-Dhufairi verantwortlich gemacht. Seine Geschichte mit deutschen Behörden begann jedoch Jahre zuvor.

Er war bereits 2022 nach Deutschland gekommen. Für sein Asylverfahren war aufgrund des Dublin-Verfahrens ursprünglich Litauen zuständig. Der spätere Umgang verschiedener Behörden mit seiner Rückführung zieht sich anschließend über Jahre.

Die nun von NIUS veröffentlichten Akten zeigen dabei Details, die zuvor öffentlich kaum oder gar nicht bekannt waren.

Ein ungewöhnlicher Eintrag in den Polizeidaten

Am 1. Juli 2025 wurde al-Dhufairi am Hauptbahnhof Hannover kontrolliert.

In den hierzu veröffentlichten Polizeidaten erscheint unter anderem die Formulierung:

„Mitglied einer geheim gehaltenen Vereinigung oder Gruppe“.

Welche Vereinigung damit gemeint war, aus welcher behördlichen Quelle diese Information stammte und welche tatsächlichen Erkenntnisse dahinterstanden, geht aus den veröffentlichten Unterlagen bislang nicht hervor. Genau diese Frage bleibt offen.

Gleichzeitig: keine Neigung zu Gewalttätigkeiten?

Nur wenige Tage später wurde innerhalb der Landesaufnahmebehörde eine Risikobewertung für eine mögliche Abschiebung erstellt.

Dort wurde eine Neigung zu Gewalttätigkeiten verneint.

Das fällt deshalb auf, weil laut den von NIUS veröffentlichten Polizeidaten zu diesem Zeitpunkt bereits Vorgänge wegen Körperverletzung, Nachstellung und eines Sexualdelikts vorhanden waren.

Wie kann eine solche Bewertung entstehen, wenn andere Behörden gleichzeitig über gegenteilige Informationen verfügen?

Genau diese Schnittstellen zwischen einzelnen Stellen sind für mich einer der interessantesten Punkte dieser Akten.

Abschiebung möglich – aber nicht durchgeführt

Nach dem zeitweiligen unbekannten Aufenthalt al-Dhufairis wurde die sogenannte Dublin-Frist verlängert. Nach den veröffentlichten Unterlagen lief sie bis zum 18. September 2026.

Damit bestand grundsätzlich noch lange nach seiner erneuten Erfassung die Möglichkeit einer Überstellung nach Litauen.

Im Juli 2025 befand er sich sogar in Haft.

Trotzdem kam es nicht zur Rückführung.

Nach seiner Entlassung wurde der Vorgang innerhalb der Behörden offenbar anders priorisiert. Später wurden erneut Unterlagen für eine Abschiebung erstellt.

Und hier wird es besonders merkwürdig.

Fehler in den eigenen Abschiebungsunterlagen

Nach Lianas Tod weisen die von NIUS veröffentlichten Dokumente auf mehrere widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben hin.

Unter anderem sollen Angaben zu Straftaten, Haft und Maßregelvollzug nicht korrekt oder nicht vollständig eingetragen worden sein.

Ein Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde machte intern selbst auf fehlende beziehungsweise fehlerhafte Unterlagen aufmerksam.

Noch Wochen später wurde innerhalb der Behörde darüber korrespondiert.

Damit stellt sich eine sehr einfache Frage:

Wenn die zuständigen Stellen selbst feststellen, dass wesentliche Angaben fehlen oder falsch sind – warum gelingt es nicht, eine solche Akte kurzfristig vollständig und korrekt zusammenzuführen?

Und genau deshalb lohnt sich diese Serie

Der Fall Liana K. zeigt für mich weniger ein einzelnes Versäumnis als ein Geflecht aus unterschiedlichen Behörden, Zuständigkeiten, Bewertungen und Entscheidungen.

Polizei.

Staatsanwaltschaft.

Gerichte.

BAMF.

Landesaufnahmebehörde.

Justizvollzug.

Psychiatrie.

An verschiedenen Stellen lagen Informationen vor. Entscheidend ist deshalb die Frage, wann welche Behörde was wusste und was anschließend daraus gemacht wurde.

NIUS zeichnet den gesamten Ablauf anhand der internen Akten ausführlich nach. Die vollständige Recherche findet ihr hier:

NIUS: „Die Abschiebe-Leaks – So lief das staatliche Abschiebe-Versagen im Fall Liana K.“
https://nius.de/kriminalitaet/abschiebeleaks-liana-friedland-geheim-dokumente

Das ist erst Teil 1.

In den kommenden Beiträgen schaue ich mir weitere veröffentlichte Akten und Fälle aus dieser Recherche an – darunter Vorgänge innerhalb der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und den Fall Albaraa Barbakh.

Kurz, übersichtlich und jeweils mit dem direkten Weg zu den Originalrecherchen.

Denn bei mehreren tausend Seiten Akten lohnt es sich manchmal, zuerst genau die Stellen herauszugreifen, bei denen man sich unwillkürlich fragt:

Wie kann so etwas innerhalb eines Behördenapparates passieren?

Tipp: Behörden haben Angst vor der KI – warum? Sie kann Euch jede Akte in Sekunden sortieren und einen Überblick verschaffen.

 

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Von Wiensworld

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