Wenn Schweigen zur Zustimmung wird. Die neue Debatte um Organspende, Hirntod und Selbstbestimmung

Keine Organspende

Vorab meine persönlichen Gedanken zur Organspende

Ich bin grundsätzlich gegen Organspende. Ich bin so geboren – ich sterbe so. Ich möchte niemals ein Organ eines anderen Menschen erhalten und auch keines meiner Organe geben. [Den entsprechenden Ausweis trage ich seit 40 Jahren immer bei mir]

Für mich ist der menschliche Körper etwas einzigartig Göttliches. Solange ein Körper warm ist, das Herz schlägt, die Organe durchblutet werden und er – wenn auch künstlich – am Leben erhalten wird, lebt dieser Körper für mich.

Kein Mensch und keine Staatsmacht/Gewalt hat das Recht, über diesen lebendigen Körper zu bestimmen oder einem Menschen das Leben zu nehmen, damit ein anderer weiterlebt.

Gerade deshalb unterstütze ich die Petition gegen die Widerspruchsregelung und möchte, dass sich jeder zuerst selbst mit diesen Fragen beschäftigt.

Petition: https://citizengo.org/de/lf/17789-Nein-zur-Zwangs-Organspende-

Schweigen darf hier nicht zur entscheidenden Erklärung werden

Im Recht kann Schweigen unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsfolgen haben. Doch bei der Organspende geht es um einen endgültigen Eingriff in den Körper eines Menschen, der sich in diesem Moment selbst nicht mehr äußern kann.

Genau deshalb reicht es nicht, theoretisch zu sagen: Jeder hätte ja widersprechen können.

Eine Widerspruchsregelung funktioniert nur dann fair, wenn tatsächlich nahezu jeder Mensch erreicht, verständlich informiert und praktisch in die Lage versetzt wurde, seinen Willen zu dokumentieren.

Und genau daran bestehen bereits heute Zweifel. Selbst die Gegner der Widerspruchsregelung im Bundestag weisen darauf hin, dass das 2024 gestartete Organspenderegister hohe technische Hürden hat und vorgesehene niedrigschwellige Möglichkeiten über kommunale Stellen bislang nicht vollständig umgesetzt wurden.

Wer die Information nie wahrgenommen hat, mit dem Register nicht zurechtkommt, die Tragweite nicht verstanden hat oder das Thema immer wieder aufgeschoben hat, hat damit noch keine bewusste Zustimmung erklärt.

Und nach dem Tod kann dieser Mensch auch nicht mehr sagen:

„Moment – so wollte ich das nicht.“

Genau deshalb ist die entscheidende Frage nicht, ob Schweigen irgendwo im Recht Rechtsfolgen haben kann.

Die Frage lautet:

Darf ausgerechnet bei einer endgültigen Verfügung über den eigenen Körper das Fehlen eines Widerspruchs die entscheidende Voraussetzung sein?

Was genau soll geändert werden?

Der Gesetzentwurf trägt die Bundestags-Drucksachennummer 21/7570.

Seine Befürworter verweisen auf einen erheblichen Mangel an Spenderorganen. Im Jahr 2025 gab es nach den im Entwurf genannten Zahlen 985 Organspender, während 8.199 Patienten auf einer Warteliste standen.

Nach dem vorgeschlagenen System soll zukünftig grundsätzlich als möglicher Spender gelten, wer nicht widersprochen hat.

Ein Widerspruch könnte weiterhin dokumentiert werden, beispielsweise im Organspenderegister oder schriftlich.

Auch Angehörige sollen gefragt werden, ob ihnen ein entgegenstehender Wille bekannt ist.

Der entscheidende Unterschied bleibt jedoch:

Wo heute die Zustimmung gesucht wird, müsste zukünftig der Widerspruch gesucht werden.

Ist Nichtstun wirklich eine Entscheidung?

Genau hier liegt die ethisch schwierigste Frage.

Menschen beschäftigen sich aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht mit Organspende.

Manche haben sich bewusst entschieden. Andere schieben das Thema auf. Manche verstehen die medizinischen Voraussetzungen nicht. Andere haben keinen digitalen Zugang oder Schwierigkeiten mit Behörden und Registern. Wieder andere möchten sich überhaupt nicht mit dem eigenen Tod beschäftigen.

Unter einer Widerspruchsregelung haben diese völlig unterschiedlichen Situationen zunächst dieselbe rechtliche Folge:

Es liegt kein dokumentierter Widerspruch vor.

Gegen den Gesetzentwurf wurde deshalb im Bundestag gleichzeitig ein fraktionsübergreifender Antrag eingebracht. Die Unterzeichner argumentieren ausdrücklich:

Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden.

Sie wollen stattdessen die bisherige freiwillige Entscheidung beibehalten, aber Registrierung und Aufklärung erheblich vereinfachen.

Eine entscheidende Frage: Bringt die Widerspruchslösung überhaupt mehr Organe?

Häufig entsteht der Eindruck, wissenschaftlich sei längst bewiesen, dass Länder mit Widerspruchsregelung erheblich mehr Organspender hätten.

So eindeutig ist die Forschung jedoch nicht.

Eine aktuelle systematische Übersichtsarbeit untersuchte die internationale Forschung zu Opt-in- und Opt-out-Systemen. Die Ergebnisse unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern. Neben dem Gesetz spielen unter anderem medizinische Infrastruktur, öffentliche Aufklärung, kulturelle Einstellungen und Vertrauen in das Gesundheitssystem eine bedeutende Rolle.

Eine 2026 veröffentlichte systematische Analyse untersuchte 18 internationale Studien, die höhere Spenderzahlen in Ländern mit Widerspruchsregelung gefunden hatten. Bei 16 Arbeiten stellten die Forscher schwerwiegende methodische Probleme fest, bei zwei sogar kritische Probleme.

Ihre Schlussfolgerung: Die bisherigen internationalen Vergleiche liefern keine ausreichend robuste Grundlage für die Behauptung, dass die Widerspruchsregelung selbst höhere Spenderzahlen verursacht.

Andere Untersuchungen kommen zum gegenteiligen Ergebnis

Zur vollständigen Betrachtung gehört allerdings auch dies:

Es existieren Studien, die durchaus einen Zusammenhang zwischen Widerspruchsregelung und höheren Spenderzahlen feststellen.

Eine systematische Übersichtsarbeit fand beispielsweise in mehreren internationalen Vergleichen höhere Zahlen postmortaler Organspenden in Opt-out-Systemen. Eine europäische Untersuchung errechnete ebenfalls höhere postmortale Spenderaten in Staaten mit vermuteter Zustimmung.

Genau deshalb ist die Wissenschaft hier spannender als ein einfaches Ja oder Nein.

Es ist schwer zu trennen, was das Gesetz bewirkt und was durch das gesamte Transplantationssystem eines Landes entsteht.

Ein bemerkenswertes Ergebnis aus fünf Ländern

Eine 2024 veröffentlichte Langzeitanalyse untersuchte Argentinien, Chile, Schweden, Uruguay und Wales vor und nach dem Wechsel von Zustimmung zu Widerspruch.

Über alle fünf Länder hinweg fand die Untersuchung keinen eindeutigen Anstieg der tatsächlichen Organspenden durch den Systemwechsel.

Die Autoren folgerten, dass die bloße Änderung des gesetzlichen Standards wahrscheinlich wenig bewirkt, wenn gleichzeitig Infrastruktur, Aufklärung und der Umgang mit Angehörigen nicht verbessert werden.

Damit stellt sich für Deutschland eine naheliegende Frage:

Warum soll zuerst die rechtliche Vermutung über den Willen der Bürger verändert werden, bevor eindeutig geklärt ist, welche strukturellen Probleme im bestehenden System ungelöst sind?

Deutschland hat das bestehende Modell noch gar nicht vollständig umgesetzt

Das 2020 beschlossene Gesetz sollte die Entscheidung zur Organspende erleichtern.

Unter anderem war ein zentrales Organspenderegister vorgesehen.

Dieses Register ging jedoch erst im März 2024 in Betrieb – mit rund zwei Jahren Verzögerung.

Gegner der Widerspruchslösung weisen außerdem darauf hin, dass die Registrierung weiterhin unnötig kompliziert sei und vorgesehene Möglichkeiten zur Abgabe einer Erklärung beispielsweise über kommunale Stellen bislang nicht vollständig umgesetzt worden seien.

Das führt zu einer bemerkenswerten Situation:

Ein bestehendes System wird als unzureichend bezeichnet, obwohl wesentliche Teile dieses Systems verspätet oder noch immer nicht vollständig umgesetzt wurden.

Und dann kommt die Frage nach dem Tod

Die gesellschaftliche Debatte wird häufig so geführt, als sei eindeutig geklärt, was beim sogenannten Hirntod geschieht.

Medizinisch wird der irreversible Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen als Tod des Menschen bewertet.

Doch ein hirntoter Organspender sieht nicht so aus, wie Menschen sich einen Verstorbenen gewöhnlich vorstellen.

Der Körper ist warm. Das Herz schlägt. Die Organe werden durchblutet. Die Lunge wird künstlich beatmet. Stoffwechselprozesse laufen weiter. Wunden können körperliche Reaktionen hervorrufen.

Während der Organentnahme ist deshalb weiterhin eine intensive anästhesiologische Betreuung notwendig. Medizinische Facharbeiten beschäftigen sich ausdrücklich mit der Narkoseführung und der Stabilisierung sogenannter hirntoter Organspender während der Entnahmeoperation.

Das bedeutet nicht automatisch, dass der Betroffene bewusst Schmerz empfindet.

Aber es zeigt, weshalb die Frage emotional, philosophisch und medizinisch komplizierter ist als die Aussage:

„Der Mensch ist tot und anschließend werden seine Organe entfernt.“

Bewegungen nach festgestelltem Hirntod

Bei sogenannten hirntoten Patienten können außerdem Bewegungen auftreten.

Die Medizin erklärt diese überwiegend mit noch funktionierenden Reflexbögen im Rückenmark.

Auch Kreislaufreaktionen während Operationen können auftreten.

Für die medizinische Hirntoddefinition widerlegen solche Reaktionen den Tod nicht.

Für viele Menschen bleibt dennoch eine andere Frage bestehen:

Welche Sicherheit muss ein Mensch verlangen dürfen, bevor sein Körper für eine Organentnahme geöffnet wird?

Diese Frage ist keine wissenschaftsfeindliche Frage. Sie ist eine ethische Frage.

Japan zeigt, dass unsere Vorstellung nicht selbstverständlich ist

Besonders interessant ist Japan.

Dort wurde die Gleichsetzung von Hirntod und Tod gesellschaftlich über Jahrzehnte erheblich skeptischer betrachtet als in vielen westlichen Staaten.

Nach einer umstrittenen Herztransplantation im Jahr 1968 entstand eine jahrelange gesellschaftliche Diskussion über Hirntod, ärztliche Entscheidungsmacht und Organentnahme.

Japan führte erst 1997 ein entsprechendes Transplantationsgesetz ein.

Die japanische Debatte zeigt etwas Wichtiges:

Was in Deutschland häufig als ausschließlich medizinische Definition erscheint, enthält gleichzeitig philosophische, kulturelle und rechtliche Wertentscheidungen.

Auch religiöse Traditionen beantworten die Frage unterschiedlich

Ein besonders deutliches Beispiel findet sich in Ägypten.

Die ägyptische islamische Rechtsinstitution Dar al-Ifta erlaubt Organtransplantationen grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen.

Beim Hirntod zieht sie jedoch eine sehr klare Grenze.

Nach ihrer veröffentlichten Rechtsauffassung reicht Hirn- oder Hirnstammtod gerade nicht als Tod aus, solange andere Körperorgane weiter funktionieren.

Sie argumentiert, dass in einer solchen Situation die vollständige Gewissheit des Todes fehle. Eine Organentnahme ausschließlich aufgrund des Hirntodes wird in dieser Auffassung deshalb nicht akzeptiert.

Auch innerhalb des Islam gibt es hierzu unterschiedliche Positionen.

Gerade das zeigt jedoch:

Die Gleichsetzung von Hirntod und Tod ist weltweit keineswegs eine kulturell oder philosophisch universelle Vorstellung.

Wem gehört der Körper?

Damit kommen wir zum eigentlichen Kern der Widerspruchsregelung.

Niemand bestreitet, dass schwerkranke Menschen auf ein Spenderorgan hoffen und dass eine erfolgreiche Transplantation Leben verlängern oder retten kann.

Aber aus dem Bedarf eines anderen Menschen entsteht eine zweite Frage:

Welche Verfügungsmacht darf eine Gesellschaft über den Körper eines Menschen voraussetzen?

Das bisherige Modell beginnt mit: „Hat dieser Mensch zugestimmt?“

Die Widerspruchsregelung beginnt mit: „Hat dieser Mensch widersprochen?“

Der Unterschied besteht nur aus wenigen Worten.

Rechtlich und philosophisch ist er gewaltig.

Was geschieht mit Menschen, die vom System kaum erreicht werden?

Der Gesetzentwurf enthält Schutzregelungen.

War jemand beispielsweise mindestens ein Jahr vor seinem Tod nicht einwilligungsfähig und konnte deshalb keine selbstbestimmte Erklärung treffen, soll eine Organentnahme ohne entsprechende Erklärung unzulässig sein.

Trotzdem bleiben praktische Fragen.

Was ist mit Menschen, die keine digitalen Angebote nutzen, kaum Deutsch verstehen, keinen festen Wohnsitz haben, psychisch oder sozial überfordert sind, Post nicht öffnen, das Register nicht kennen oder schlicht niemals von der Gesetzesänderung erfahren haben?

Kann aus fehlender Handlung wirklich zuverlässig ein eigener Wille abgeleitet werden?

Interessanterweise bietet der Bundestag selbst eine Alternative an

Der Gegenantrag 21/8050 schlägt vor, jeden Bürger nach dem 18. Geburtstag ausdrücklich zur Entscheidung aufzufordern.

Dabei soll man nicht nur „Ja“ oder „Nein“, sondern auch „unentschieden“ angeben können.

Die Registrierung soll einfacher und auch analog möglich werden.

Niemand soll Nachteile haben, wenn er keine Entscheidung dokumentiert.

Damit stehen zwei grundsätzlich unterschiedliche Wege zur Diskussion:

Vermutete Zustimmung durch fehlenden Widerspruch

oder

aktive Aufforderung zu einer freiwilligen Entscheidung.

Selbst die Forschung zeigt: Die Familie ist entscheidend

Internationale Untersuchungen zeigen zudem, dass die Rolle der Angehörigen enorm wichtig bleibt.

Eine Studie über 28 europäische Länder stellte fest, dass Gespräche innerhalb der Familie starken Einfluss auf tatsächliche Spendebereitschaft und Organentnahmen haben.

Eine weitere Untersuchung kommt zu einem überraschenden Ergebnis:

Opt-in und Opt-out führen in acht von neun untersuchten Entscheidungssituationen ohnehin zum gleichen Ergebnis.

Der tatsächliche Unterschied entsteht hauptsächlich in dem einen Fall, in dem weder der Verstorbene noch seine Angehörigen einen bekannten Willen geäußert haben.

Die Autoren schätzen, dass der direkte Einfluss des gesetzlichen Standards deshalb häufig lediglich wenige Prozent der möglichen Organspenden betrifft.

Gerade dann stellt sich jedoch die Frage:

Soll für genau diese ungeklärten Fälle automatisch Zustimmung angenommen werden?

Vertrauen lässt sich nicht gesetzlich verordnen

Transplantationsmedizin funktioniert nur mit Vertrauen.

Menschen müssen darauf vertrauen können, dass Ärzte alles für ihr Leben tun, dass Todesdiagnosen unabhängig von Transplantationsinteressen gestellt werden, dass ihre Entscheidung respektiert wird, dass Angehörige korrekt informiert werden und dass ihre körperlichen Grenzen auch dann gelten, wenn sie selbst nicht mehr sprechen können.

Wer mehr Organspenden erreichen möchte, braucht deshalb nicht nur Gesetze. Er braucht Vertrauen.

Genau das zeigen auch internationale Untersuchungen, die neben der Gesetzgebung Faktoren wie Gesundheitsversorgung, Organisation des Transplantationswesens, Aufklärung und gesellschaftliche Einstellungen als entscheidend identifizieren.

Fragen, die der Gesetzgeber beantworten sollte

  1. Welche belastbaren Daten belegen, dass gerade die Widerspruchsregelung selbst die Zahl der Organspenden erhöht?
  2. Warum wird das bestehende, 2020 beschlossene System nicht erst vollständig umgesetzt und ausgewertet?
  3. Warum soll eine fehlende Erklärung künftig als Zustimmung behandelt werden?
  4. Wie werden Menschen geschützt, die Register, digitale Angebote oder staatliche Informationen nicht erreichen?
  5. Welche Rolle sollen Angehörige künftig tatsächlich haben?
  6. Wie wird über die körperlichen Vorgänge nach der Hirntoddiagnose und während einer Organentnahme informiert?
  7. Warum unterscheiden sich Länder und Kulturen so deutlich darin, ob Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird?
  8. Welche medizinischen und organisatorischen Ursachen für den Organmangel wurden unabhängig von der Einwilligungsregelung untersucht?
  9. Warum wird nicht zuerst eine aktive, freiwillige Entscheidung jedes Bürgers eingefordert?
  10. Warum soll der Staat bei fehlender Erklärung überhaupt einen Willen vermuten dürfen?

Für mich bleibt am Ende eine einfache Grenze: Über einen lebendigen menschlichen Körper darf niemand verfügen, solange dieser Mensch seinen Willen nicht selbst eindeutig erklärt hat.

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Von Wiensworld

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