Der Rundfunkstaatsvertrag ist vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu unterscheiden. Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist neben dem ARD-Staatsvertrag, dem ZDF-Staatsvertrag und dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein Bestandteil des Rundfunkstaatsvertrages. Wer also gegen die öffentlich/rechtlichen Rundfunkanstalten wegen der Beiträge vor Gericht ziehen will, sollte den grundsätzlichen Staatsvertrag einbinden. […]
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