Information für Kundinnen und Kunden mit Grundsicherung und P-Konto
In den letzten Wochen erhalten viele Menschen Post von ihrer Bank:
neue Kontomodelle, neue Gebühren, neue Verträge – mit der Bitte um Zustimmung.
Gerade Menschen mit wenig Geld reagieren darauf oft mit Unsicherheit oder Panik.
Viele unterschreiben, ohne zu verstehen, was überhaupt geändert werden soll.
Dabei ist eines wichtig:
Ein Vertrag kommt von „sich vertragen“ – nicht von Druck.
Dieser Beitrag soll informieren, beruhigen und erklären,
welche Rechte man hat – besonders mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
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Worum es bei diesen Schreiben wirklich geht
In den meisten Fällen geht es nicht um:
- eine Kontosperrung
- eine Pfändung
- ein Fehlverhalten
Sondern um:
- eine Umstellung des Kontomodells
- eine Erhöhung der monatlichen Kontoführungsgebühren
- eine Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen
Das Schreiben klingt oft technisch – wirkt aber psychologisch wie eine Drohkulisse:
„Wenn Sie nicht zustimmen, passiert etwas Unklares.“
Das stimmt so nicht.
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Warum gerade Menschen mit wenig Geld besonders betroffen sind
Menschen mit Grundsicherung oder Rente:
- können Gebühren kaum ausgleichen
- haben oft ein P-Konto, das der Existenzsicherung dient
- wechseln Banken seltener
Genau deshalb ist hier besondere Sorgfalt erforderlich.
Ein P-Konto ist gesetzlich geschützt (§ 850k ZPO).
Es darf nicht dazu führen, daß das Existenzminimum faktisch unterlaufen wird –
auch nicht durch Gebühren.
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Wichtig: Zustimmung ist freiwillig
Eine Bank darf:
- Vertragsänderungen anbieten
Eine Bank darf nicht:
- Zustimmung erzwingen
- Druck erzeugen
- davon ausgehen, daß Schweigen Zustimmung ist
Du hast das Recht:
- nachzufragen
- Prüfung zu verlangen
- vorerst nicht zuzustimmen
Das ist kein Fehlverhalten, sondern normales Vertragsrecht.
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Warum Nachfragen wichtig ist
Viele Menschen unterschreiben,
weil sie nicht wissen:
- was ein neues Kontomodell konkret kostet
- ob es Alternativen gibt
- ob Härtefallregelungen vorgesehen sind
Gerade bei Grundsicherung gilt:
Eine Gebührenerhöhung kann unzumutbar sein.
Das muß geprüft werden – und darf eingefordert werden.
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Musterschreiben an die Bank
(zur freien Verwendung – ohne Rechtsberatung, aber rechtlich sauber)
Betreff: Vertragsänderung Girokonto / Bitte um rechtliche Klärung und Härtefallprüfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf Ihr Schreiben zur Änderung meines Kontomodells und der damit verbundenen Gebührenerhöhung nehme ich wie folgt Stellung:
Mein Konto wird als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt.
Ich beziehe Leistungen der Grundsicherung und sichere über dieses Konto mein Existenzminimum.
Der von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsänderung kann ich derzeit nicht zustimmen.
Ein Vertrag setzt eine informierte und freiwillige Zustimmung voraus.
Ich bitte daher vorab um Klärung folgender Punkte:
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Gebührenerhöhung bei einem P-Konto?
- Wie stellen Sie sicher, daß durch die neuen Gebühren das gesetzlich geschützte Existenzminimum (§ 850k ZPO) nicht faktisch unterschritten wird?
- Gibt es für Leistungsbeziehende eine Härtefallregelung, Gebührenermäßigung oder ein alternatives Kontomodell?
- Welche konkreten Entgelte fallen im Zusammenhang mit Kontoführung, Pfändungsschutz oder Rücklastschriften an?
Bis zur vollständigen Beantwortung dieser Fragen erteile ich keine Zustimmung zur Vertragsänderung.
Ich bitte um schriftliche Stellungnahme und Prüfung meines Falles unter dem Gesichtspunkt der sozialen Zumutbarkeit.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
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Wichtige Klarstellung zum Schluß
- Ein P-Konto bleibt geschützt, auch wenn man nachfragt
- Niemand muß aus Angst unterschreiben
- Information ist kein Angriff
- Nachfragen ist kein „Querstellen“, sondern Vertragsklarheit
Viele Menschen stimmen zu, weil sie nicht wissen,
daß sie fragen dürfen.
Dieser Beitrag soll dazu beitragen,
daß weniger Menschen aus Unsicherheit handeln –
und mehr aus Verständnis.
Literatur: Aromatherapie – wenn du meine Arbeit unterstützen möchtest
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