Der Weg vor Gericht gegen die GEZ-Gebühren bzw. Beitragszahlungen des Staatsvertrags zu Rundfunkgebühren ist beschwerlich. Oft sind es Formfehler und das fehlende Verständnis für die Rechtslage. Bei einem Prozess ist es wichtig, den Weg „korrekt“ zu beschreiten, sonst ist der Fall bereits im Vorfeld verloren. Derzeit wurden Urteile gesprochen, die mangels vorherigem Widerspruch gegen den Bescheid für den Betroffenen negativ ausgingen. Hier habe ich mal Möglichkeiten zusammengetragen, um vor Gericht bessere Chancen zu haben.
GEZ Widerspruchserklärung
Sobald der Bescheid der Rundfunkgebühren vorliegt, sollte man direkt schriftlich Einspruch erheben. Dabei geht es nicht um die Begründung, sondern vorerst nur darum, dass man der Rundfunkanstalt erklärt, dass man damit nicht einverstanden ist. Des Weiteren kann man noch den Satz „… und Aussetzung des Vollzugs!“ mit einbinden, damit man nicht zahlen muss – zumindest vorerst.
GEZ Einige Urteile wurden abgeschmettert
Das Argument „Ich will ja kein öffentlich rechtliches Fernsehen sehen!“ gilt nicht. Der Staats-Vertrag besagt nicht, dass man automatisch die öffentlich rechtlichen Sender sehen muss. Jedoch bindet er an die Solidarität. Deshalb werden die Beiträge auch aus Sozialbeiträge bezeichnet, ABER Sozialhilfe bekommen doch nur Bedürftige? Sind die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten tatsächlich BEDÜRFTIG? Bekommen die Ö/R nicht schon steuergeldliche Unterstützung vom Staat? – ehm vom Volk?
GEZ Die öffentlich Rechtlichen sind bedürftig
Genau das ist der Knackpunkt. Eine Solidargebühr, die nun mal die Rundfunkgebühren darstellt, sind Auffangbeträge. Mit anderen Worten das Volk hilft dem Unternehmen wirtschaftlich auf die Sprünge. Die Frage ist jedoch erlaubt, warum schafft dieses Unternehmen es nicht eigenständig zu wirtschaften, so wie das jeder Privatsender tut? Wir DAS VOLK, zahlen Sozialhilfe an die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten.
Die Schizophrenie des Staatsvertrages.
Argumente gegen die Rundfunkgebühr vor Gericht
Das wären nun Argumente. Widersprecht dem Staatvertrag und erklärt dem Richter, wie irrsinnig es ist, dass man Sozialgeld an ein Unternehmen zahlen muss, das sich scheinbar nicht selbst tragen kann. Jedes private Unternehmen würde Konkursanmelden – die Rundfunkanstalten haben jedoch die Erlaubnis erteilt bekommen, das Volk auszubeuten.
Wer hat das eigentlich veranlasst?
Wer hat ohne meine Zustimmung diesen Vertrag unterschrieben?
Ist die Rundfunkgebühr überhaupt noch zeitgemäß?
Darf ein Landesvorsitzender einfach über den Köpfen des Volkes entscheiden, dass man eine Zwangs-solidar-Abgabe zahlen muss?
Zusammenfassung
- Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung des Vollzugs
- Antrag auf Erlass gem. AO § 227 wegen zu geringem Einkommen
- Anträge der Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld, die nicht berücksichtigt werden sind Verfassungswidrig / Vertragswidrig / Willkür
- Widerspruch gegen den Staatsvertrag und formale Kündigung als Staatsbürger.
- Petitionseingaben des jeweiligen Bundeslandes
- Unterschriften sammeln
- Nur in Solidarität gegen diesen Staatsvertrag können wir ihn kippen
Als Einzelkämpfer darf man nie das Argument bringen „ich will Ö/R nicht sehen!“ das zieht nicht als Argument und ist auch irrrelevant. Man kann nur an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkvertrages zweifeln.
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