Es dürfte dem Volk ja mittlerweile nichts Neues mehr sein, dass diese Firmenkonstrukte wie das EWE-Versorger-Gigantismus-Unternehmen [mit seinen vielen Unterfirmen], welche seit 1990 privatisiert wurden, über keine hoheitlichen Rechte verfügen – wie auch, sie wurden ja nicht vom Volk gewählt, sondern von den Alliierten – der BRD und Finanz GmbH etc. einfach so „ge-Macht“! Also aus einer früher staatlichen Behörde ein privates und privat haftendes Unternehmen ge-Macht. So auch …
… viele andere Unternehmen ohne hoheitliche Gewalt
Im Grunde ist ja alles privat, sei es das Gemeindehaus, auch wenn es so heißt, so ist es nicht mehr öffentlich, weil IN diesem Gebäude private Unternehmen sitzen, mit einer UPIK® D-U-N-S Nr, welche das Unternehmen identifiziert. Dazu solltet Ihr einfach mal selbst recherchieren, denn es gibt zahlreiche aufschlussreiche Blogbeiträge und Videos dazu. Hier nur das Beispiel der EWE, die per Gesetz dazu verpflichtet ist, die Grundversorgung zu gewährleisten. Dazu gibt es auch diese Urteile vom Bundesverfassungsgericht, welche es verbieten, jemandem willkürlich den Gas- oder Strom-Hahn abzudrehen. Das verstößt nämlich gegen die Grundrechte eines jeden Menschen.
Die Grundversorgung ist in jedem Fall zu gewährleisten und Bestandteil des Urteil vom 09.02.2010 (BVerfG 125,175) und Urteil vom 18.07.2012 (BVerfG 132,134) die besagen, das eine Grundversorgung in jedem Fall zu gewährleisten ist.
EWEnetz beauftragt EWE VERTRIEB mit einer Menschenrechtverletzung
Da klingelte heute zum zweiten Mal ein Mann an der Haustüre und meinte zum zweiten Mal, er müsse den Gashahn im Haus abdrehen, denn wir hätten die Rechnung nicht bezahlt. Einen Beweis für seine Forderungen konnte er nicht vorlegen, aber er zeigte mir einen fast unleserlichen Personalausweis und dass er im Auftrag einer Firma Schneider GmbH tätig wäre. Auf mein Verlangen hin doch weitere Beweise vorzubringen, wie ein Urteil, einen richterlichen Beschluss oder irgendwelche anderen Dokumente, die seine Forderung beweisen, hielt er mir dieses Schreiben vor die Nase.
Kennen Sie die Grundrechte?
Ich versuchte mit diesem Mann zu sprechen, der da beharrlich drauf bestand im Recht zu sein. „Er brauche keine Beweise, denn dort auf diesem Zettel stehe alles, was er wissen muss, um uns die Wärme zu nehmen!“ Tja mein lieber Manfred S. (so hieß der Mann), das ist ein bisschen dürftig, kenne er denn die Gesetze dazu, allem voran das Grundgesetz oder jene Urteile vom BVerfG? „Nein, da hätte er ja viel zu tun, Gesetze studieren ist was für andere, er muss das nicht wissen!“ Aber die Leute plündern, ausrauben und nötigen! Wollen Sie auch, dass ich mal bei Ihnen vorbeikomme und zur Kasse bitte? „Pah, das können sie ja gar nicht!“ und ob ich das kann, denn alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Wer sagt, dass nur sie Gesetze erfinden können, ich kann das auch. Wenn das Volk aufwachen würde, so hätten wir auch genug „Gewalt“, die dieses Recht verteidigen könnten.* So aber kommt IHR mit der bewaffneten Gummibärchenknüppelbande daher und nehmt euch einfach, was ihr wollt.
Dabei gibt es für euch keinerlei Gesetze, die ihr einhalten, nicht einmal eure eigenen. Denn warum verstoßen sie denn alle gegen die Urteile des BVerfG und warum hält sich niemand an das Grundgesetz, an die genfer Konvention, an das BGB und so weiter. Dort stehen die Gesetze und werden einfach ignoriert, verdreht oder was noch verwerflicher ist „gestrichen“ – wenn´s nicht passt.
(*Ja wir könnten es gemeinsam schaffen, unsere eigene Politik zu bewerkstelligen und zwar zu unserem Gunsten und nicht zu Gunsten irgendwelcher Politiker, die nach der Wahl nie das halten, was sie vor der Wahl versprachen. Die Verwaltung einer Gemeinde beginnt in der Gemeinde, und zwar mit allen Menschen, die dort wohnen!)
Analyse des roten Zettel
Da kommt also der Manfred L. daher, im Aufrag einer Firma Schneider GmbH, welche vom EWEnetz über den Auftraggeber EWE VERTRIEB GmbH beauftragt wurde, den Gashahn in meinem Haus abzudrehen. Der Beweis zur angeblichen Forderung wurde in keiner Weise vorgelegt, sie haben ausschließlich eine AUSKUNFT erhalten, die da 275,69 Euro lautet. Manfred L. war auch nicht gewillt, den Beweis von mir einzusehen, dass der Betrag bereits bezahlt wurde und das mehr zu dieser Angelegenheit noch vor Gericht ausgefochten werden muss. Nö, war ihm alles schiet-egoal!
Nun steht dort: „Ihr Energielieferant hat UNS (wer issn dess?) beauftragt …“ das ist der Angstmach-Verschleierungstrick. Ich will nicht wissen, wie viele unbescholtene, arme Menschen darauf reinfallen, weil da so ein Angstmacher vor der Tür steht und behauptet nun, er würde die Straße aufreißen lassen und von außen das Gas kappen, wenn wir nicht kooperieren oder zumindest zahlen.
Witzig ist das ja schon, also er hätte ja auch den ersten Satz ankreuzen können, dass er dann mit gerichtlicher Hilfe hier auftauchen würde, aber das hat er nicht gewollt – warum wohl? Stattdessen macht er sein Kreuz bei … „ggf. außerhalb des Hauses …“ ggf. heißt übersetzt gegebenenfalls. Mal ehrlich, bei einer Forderung von 275 Euro die Straße aufreißen, nur damit wir im Winter frieren, da ist der Aufwand zu hoch, denn zum Aufreißen einer Straße bedarf es zudem einer Baugenehmigung … deshalb heißt es auch nur ggf. …
Lasst Euch durch so etwas niemals einschüchtern. Habt immer eine Kamera/Handy dabei und filmt das ganze, dokumentiert, was ihr könnt und zeigt diese Verbrecher an.
2 Comments
Ich bin, durch Zufall, auf diese hoch interessante Webseite „wiensworld“ gestoßen. Ich habe noch eine Frage, gehört der YouTube Kanal „Wert Akzeptanz“ zu Ihnen?
Hochachtungsvoll
A c h t e n h a g e n, Manfred E. F.
Nein, der Kanal gehört einem anderen Mitstreiter, mit dem wir jedoch im Kontakt stehen.