Michigan: Wahlmanipulation – 2025 schloss das FBI den Fall

Michigan Wahlbetrug

Die Muskegon-Ermittlung begann mit tausenden auffälligen Registrierungsanträgen, falschen Adressen und ähnlichen Handschriften. Spätere Prüfungen und Zeugenaussagen erhärteten einzelne Verdachtsmomente; nach fast fünf Jahren schloss das FBI die Sache dennoch ohne festgestellten Straftatbestand.

Hinweis zur Einordnung: Ein auffälliger oder falscher Registrierungsantrag ist nicht automatisch eine eingetragene Registrierung und nicht automatisch eine abgegebene Stimme. Die freigegebenen Akten liefern zu diesen drei Ebenen unterschiedliche Informationen.

Sechs Pakete, falsche Adressen und bis zu 10.000 Anträge

Am 5. Oktober 2020 erhielt das Büro des City Clerk von Muskegon nach einem FBI-Vermerk sechs Pakete mit Wählerregistrierungsanträgen. Beschäftigte beanstandeten nicht vorhandene Adressen, ungültige Telefonnummern, Unterschriften, die nicht mit staatlichen oder Führerscheindaten übereinstimmten, sowie gleiche oder ähnliche Handschriften auf mehreren Formularen. [M1, S. 1–2]

Die Ermittler schätzten, dass eine Organisation insgesamt zwischen 8.000 und 10.000 Anträge geliefert hatte; wie viele davon betrügerisch erschienen, war zunächst unbestimmt. Am 20. Oktober brachte eine Beschäftigte ungefähr 2.500 weitere Anträge. Sie gab an, 1.150 Dollar pro Woche zu verdienen und nicht registrierte Wähler aufzusuchen. Sie verwies auf ähnliche Einsätze in Muskegon, Detroit, Ypsilanti, Southfield, Flint und Lansing und erklärte, die Organisation prüfe die Formulare intern und entferne falsche Anträge. [M1, S. 2–4]

Bei einer Durchsuchung am 29. Oktober 2020 sahen Ermittler Kisten mit wiederaufladbaren Debit- oder Bezahlkarten. Nach Angaben staatlicher Ermittler wurden damit Beschäftigte für Registrierungsarbeit bezahlt. Die erste umfassende FBI-Ermittlung, die das Justizministerium im März 2021 genehmigte, bezog sich auf diese sogenannten „blue cards“; eine ausschließlich auf Registrierungsbetrug ausgerichtete Ermittlung wurde zu diesem Zeitpunkt nicht genehmigt. [M1; M8]

Michigan: Wahlmanipulation – 2025 schloss das FBI den Fall

Zwanzig geprüfte Anträge und die spätere 107er-Gruppe

In einer ersten Gruppe von 20 zufällig ausgewählten Anträgen mit unterschiedlichen Handschriften fanden die Ermittler sieben Formulare mit vollständig erfunden wirkenden Angaben. Bei vier weiteren war ein realer Name auffindbar, aber Geburtsdatum, Führerscheinnummer oder Teile der Sozialversicherungsnummer stimmten nicht. In einem Fall wich der mittlere Name ab; in einem weiteren passte ein realer Name zu einer Person, die offenbar nie in Muskegon gelebt hatte, während die angegebene Adresse nicht existierte. Sieben Anträge enthielten richtige oder nahezu richtige Daten. [M2, S. 1–2]

Am 19. Mai 2023 dokumentierte das FBI eine größere Datenbankprüfung von 107 Anträgen aus einer Beweismittelkiste. Für 91 der angegebenen Personen ergaben die Abfragen keinen Treffer. 16 Personen konnten als real existierend bestätigt werden; nur bei vier von ihnen stimmte eine hinterlegte Unterschrift mit der Unterschrift auf dem zugehörigen Registrierungsantrag überein. Der Vermerk bezeichnet den Zweck der Suche als Identifizierung „potentiell“ betrügerischer Unterschriften oder nicht existierender Personen. Er erklärt die 91 Anträge nicht durch eine gerichtliche Feststellung für Betrug. [M3, S. 1]

Drei Einzelvermerke aus dem Jahr 2022 dokumentieren Beispiele, bei denen Namen nicht auffindbar waren, Adressen nicht existierten oder Postleitzahlen und Telefonnummern nicht passten. Eine Fallchronik hält zugleich fest, dass im April 2022 einhundert Anträge kopiert wurden, die nach Angaben der Akte vom Clerk offenbar nicht verarbeitet worden waren. [M2; M8]

Zeugenaussagen: Geständnisse, Anschuldigungen und Widersprüche

Im Dezember 2023 befragte das FBI zahlreiche frühere Werber. Eine ehemalige Beschäftigte sagte, mehr als 100 Personen hätten im Raum Muskegon Registrierungen gesammelt. Die Bezahlung habe von der Zahl eingereichter Formulare abgehangen. Bei einer Besprechung sei den Mitarbeitern vorgeführt worden, wie sie bei zu wenigen echten Anträgen Angaben erfinden sollten. Die Zeugin erklärte, sie selbst habe ungefähr 100 gefälschte Anträge eingereicht. [M4, S. 1–3]

Ein anderer früherer Werber bestritt zunächst jede Tätigkeit, erinnerte sich später aber an eine einwöchige Beschäftigung. Er sagte, seine Freundin habe ihn daran erinnert, dass man Namen erfinden könne, um bezahlt zu werden. Er habe während der Schicht im Auto gesessen und Namen von Freunden oder Verwandten aufgeschrieben, damit er am Ende etwas auf dem Klemmbrett abgeben konnte. [M5, S. 1–2]

Ein weiterer Befragter konnte sich nicht sicher erinnern, ob er Unterschriften gefälscht hatte, hielt dies aber für wahrscheinlich. Andere ehemalige Beschäftigte bestritten, selbst falsche Formulare ausgefüllt zu haben oder entsprechende Anweisungen erhalten zu haben. Manche berichteten lediglich vom Hörensagen, andere Mitarbeiter hätten Angaben erfunden, um Quoten zu erfüllen oder leichter Geld zu verdienen. Die FBI-Interviewvermerke weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie weder Empfehlungen noch Schlussfolgerungen des FBI enthalten. [M5]

Eine frühere Bürokraft erklärte in einem Interview vom Juli 2025, sie habe den Eindruck gehabt, die Organisation habe möglicherweise Stimmen für Donald Trump unterdrücken oder verhindern wollen. Der Vermerk nennt dies als persönliche Einschätzung der Zeugin. Dieselbe Zeugin sagte, sie wisse nicht, ob jemand falsche Anträge eingereicht habe, und sie selbst sei nie dafür bezahlt worden. Die Akte liefert zu ihrem politischen Verdacht keinen eigenständigen Beleg. [M6, S. 3]

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Eine separate Beschwerde aus Southfield

Eine FBI-Beschwerdeakte von Oktober 2021 betrifft eine Frau aus Southfield. Sie berichtete, am 3. November 2020 habe ein Mann in einem Biden-Shirt angeboten, ihren Briefwahlzettel abzuholen und sie über ein Tablet zu registrieren. Sie habe beides abgelehnt und keine persönlichen Daten angegeben. Später habe sie dennoch eine Wählerregistrierungskarte und zuvor einen vermeintlichen Briefwahlzettel erhalten, den sie vernichtet habe. Eine offene Abfrage des FBI zeigte sie als registrierte Wählerin. Der Vermerk dokumentiert die Beschwerde und die Datenbankabfrage; er stellt keinen Zusammenhang mit einer abgegebenen Stimme fest. [M7, S. 1–2]

Warum die Ermittlungen so lange dauerten

Die Chronik zeigt mehrere Begrenzungen und Richtungswechsel. Im August 2021 wurde für den westlichen Gerichtsbezirk zunächst von weiteren Maßnahmen abgeraten. Ein Fallbearbeiter widersprach einer Schließung und verwies auf das Handbuch des Justizministeriums, wonach fingierte Namen, falsche Adressen oder materiell fehlerhafte Registrierungen auch ohne nachweislich abgegebene falsche Stimme strafbar sein können. Er räumte zugleich ein, dass der erforderliche Vorsatz schwer zu beweisen sei. [M8]

Erst am 2. Februar 2023 genehmigte die Public Integrity Section eine umfassende Grand-Jury-Ermittlung zu erfundenen Personen und auffallend gleichen Unterschriften. Für November 2023 geplante Masseninterviews wurden wegen der landesweiten Kommunalwahl vom 7. November verschoben. Das Justizministerium berief sich auf seine Wahl-Nichteinmischungs- und Wahljahr-Sensibilitätsregeln und erlaubte die Interviews erst nach Abschluss, Bestätigung und fehlender Anfechtung dieser Wahl. Die Befragungen fanden im Dezember statt. [M8]

Im Mai 2024 lag die Handschriftenuntersuchung des FBI-Labors vor. Im Juli 2024 teilten Staatsanwälte mit, dass es keine Anklage geben werde; im Oktober wurde eine Anklage nochmals geprüft. Am 25. September 2025 schloss die FBI-Dienststelle Grand Rapids den Fall. Der Schließungsvermerk sagt, die sachgerechten Ermittlungsansätze seien ausgeschöpft und es sei weder ein Straftatbestand noch eine vorrangige Gefahr für die nationale Sicherheit festgestellt worden. Interviews hätten ergeben, dass Werber nicht angewiesen worden seien, Registrierungsangaben zu fälschen. Ein Bundesstaatsanwalt stimmte der Schließung zu. [M8]

Was die Michigan-Akten nicht beziffern

Die freigegebenen Unterlagen dokumentieren eine große Zahl verdächtiger Formulare, Datenbanktreffer und Nichttreffer sowie belastende und entlastende Zeugenaussagen. Sie nennen jedoch keine abschließende Zahl rechtswidrig in die staatliche Wählerliste übernommener Anträge. Ebenso weisen sie keine Zahl von Stimmzetteln aus, die aufgrund dieser Anträge angefordert, abgegeben oder gezählt worden wären. Der dokumentierte Ermittlungsabschluss lautet deshalb nicht, dass alle Anträge ordnungsgemäß waren, sondern dass die Untersuchung keinen verfolgbaren Straftatbestand feststellte.

Quellen in diesem Beitrag

M1 FBIMichigan Orginal Muskego MSP Referral RELEASE MARKED, 29. Oktober 2020.

M2 FBIMichigan Fraudulent Request Memo2 sowie Fake Voter Memos 1–3 RELEASE MARKED.

M3 FBIMichigan Fraudulent Registration Applications 91 of 107 RELEASE MARKED, 19. Mai 2023.

M4 FBIMichigan Witness Interview Widespread Fake Registrations RELEASE MARKED, Dezember 2023.

M5 Worker Sit In Car, Probably Forged, Paid By Registration, Other States und Pot For Registrations – Interviewvermerke, Dezember 2023.

M6 FBIMichigan Witness Interview Memo Gift Cards Suppress Trump RELEASE MARKED, 7. Juli 2025.

M7–M8 Southfield-Beschwerde; Michigan-Fallchronik; Schließungseinwand; PIN- und Schließungsvermerke.

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