Ja was denn nun? Ist der Hund eine Sache oder ist er keine Sache? Da ist sie nun wieder, die große Hundesteuer Diskussionsfrage. Gemäß BGB § 90a, ist ein Tier keine Sache mehr, aber dennoch sollen die Vorschriften für Sachen entsprechend angewendet werden. Das verstehe wer will. Aber mal von vorne:
Hundesteuer – Tiere sind keine Sachen
So wenn ich aber nun die Definition sehe, was BGB §90 über Sachen sagt, dann steht dort geschrieben: „Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.“
Aha, ein Tier ist also ein Gegenstand. Interessant. Na dann nehmen wir mal die Sache in die Hand.
Hundesteuer – Der Hund ist ein Gegenstand?
„Also, wie ich gerade sagte, Herr Ordnungshüter! Nehmen Sie doch mal die Sache in die Hand“, sagte ich im ruhigen Ton. Tja er schaute mich fragend an und überlegte: „Im Sinne des Gesetzes ist der Hund wie eine Sache zu behandeln.“
„Und wo steht explizit, dass ausgerechnet der Hund wie eine Sache zu behandeln ist und ein Hamster nicht?“
„Im Gesetz“, er wurde fuchtig.
„Wo ist die Stelle genau?“ wollte ich wissen.
„Ich bin kein Steuerberater, dann müssen Sie den fragen, ich bin nur Ordnungshüter, also…“
„Was also, Sie wollen also einen Hund als Sache besteuern, sind aber nicht in der Lage die Sache in die Hand zu nehmen, dort hinten läuft gerade einer“, sagte ich und deutete auf einen Hund der gerade einem Ball hinterher jagte. „Fangen Sie den Hund mal ein und stellen Ihn in Ihre Vitrine zuhause, wenn er dort bleibt und nur noch abgestaubt werden muss, dann reden wir noch mal drüber, ob ein Hund eine Sache ist oder doch keine Sache.“
Der Ordnungshüter ist sichtlich verwirrt und ringt nach weiteren
Argumenten. „Also im Grunde wird ja nicht der Hund besteuert …“
„Aha“, dachte ich: „nun kommt er auf der Schiene angefahren.“
„… es wir die Hundehaltung besteuert.“
„Die Hunde-Sachen-Haltung sozusagen“, veralberte ich ihn, doch er merkte es nicht, er war damit beschäftigt seine Synapsen zu ordnen und weitere Argumente zu suchen. Doch bevor er weitere unqualifizierte Worte ausspuckte, übernahm ich das Reden.
„Nach dem Steuergesetz und der Steuergerechtigkeit gemäß GG §3, der Gleichberechtigung, werden Steuern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verwirklicht. Das heißt, eine Leistung entspricht dem Einkommen, dem Vermögen und dem Konsum eines Bürgers. Das sind grundsätzlich die Einkommensteuer, Vermögenssteuer wie Grundsteuer, Kapitalertragssteuer und Konsumsteuer – zum Beispiel 7% Mehrwertsteuer auf Hundefutter, 19% auf Hundekörbchen oder die Alkoholsteuer und die Steuer wenn Sie den Tankzapfen in Ihr Auto stecken, ganz wichtige Einnahmequelle des Staates.
Das heißt, der der Geld hat, kann vom Einkommen entsprechend was an den Staat abzweigen, wer Vermögen hat, der kann ebenfalls was davon abzweigen und wer viel konsumiert, also viel kauft, der zahlt automatisch mehr Steuern.
Wo bitte liegt nun das Einkommen bei einem Hund, wenn doch durch den Konsum schon mehr Steuern eingenommen werden. Verstehen Sie was ich meine?“
„Ehm, ja schon.“
„Gut, dann wissen Sie ja auch, dass ein normaler Hundehalter, kein Einkommen extra erzielt mit dem Hund, warum soll also die Hundehaltung, einfach nur so ohne dass die Leistungsfähigkeit des Menschen steigt besteuert werden? Ein Hundehalter konsumiert mehr, weil er Hundebedarf benötigt, für Hundefutter, Hundezubehör, Tierarzt. Auch hier gilt, wer mehr Einkommen hat, gibt mehr für den Hund aus, wer weniger verdient, hat nicht so viel für einen Hund übrig.“
„…jaja, trotzdem muss man Hundesteuer zahlen, das kann ich jetzt auch nicht ändern“, knurrt er ungeduldig.
„Doch, Sie können nun einfach mal darüber nachdenken, zu Ihrem Chef gehen und dem das erklären, was ich gerade gesagt habe. Das wäre mal ein feiner Zug von Ihnen. Einfach mal nachdenken.“ Jetzt ist er sauer.
„Glauben Sie ich denke nicht nach?“
„Doch, sicherlich, aber nicht genug. Warum lassen Sie es zu, dass Tierliebe besteuert wird. Tierliebe ist nicht einmal eine Sache, Tierliebe ist ein Gefühl, dass soll besteuert werden? Das bloße Halten eines Hundes? Eine Sache, die ich nicht in die Vitrine stellen kann?“ Nun ist es ganz um ihn geschehen, der Zwerg stellt sich auf die Zehenspitzen, beugt sich zu mir und brüllt mir ins Gesicht …
„Das ist mir scheiß egal, Sie zahlen nun Hundesteuer und eine Strafe, weil Sie den Hund nicht angemeldet haben.“
„Ehm, sorry, welchen Hund?“
„Den da hinten der gerade den Ball geholt hat ….,zischte er. „Wo ist er denn?“ irritiert schaute er sich um, vergebens suchte er den Hund.
„Tja so ein Pech aber auch, ist der Hundehalter mit Hund ohne Hundemarke nun weg. Dann gehen Sie mal der Sache nach. Viel Vergnügen!“
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