Auch das ist Behörden Mobbing, wenn man Anträge stellt und diese mit stetig neuen Erfindungen und Beweisforderungen in die Länge gezogen werden. Hier ein Beispiel in Sachen Wohngeldantrag. Die Behörde der Kreisverwaltung Emsland in Meppen ist da ganz findig, ja fast schon belustigend, was man alles aus dem Hut zaubert, nur um den Antrag in die Länge zu ziehen.
Unlogische Schlussfolgerungen
Wie deutlich zu erkennen ist, hat der Antragsteller die Frage aus dem ersten Brief direkt beantwortet und die Lohnnachweise 1-12 nachgereicht. Aber das war wohl nicht genug, denn 6 Wochen später fällt der Dame vom Amt auf, dass der Begünstigte 30 Euro mehr im Monat an Gehalt bekommt. Also wird ein neues Schreiben verfasst und ein neuer Beweis muss erstellt werden. Wieder reine Schikane. Denn nach WoGG § 27 muss eine Einkommensabweichung in Höhe von 15% vorliegen, damit sich eine Änderung des Antrages überhaupt auf das Ergebnis auswirkt.
Aber das ist denen egal, Hauptsache mal ein Verzögerungsschreiben zurückgeschickt.
Passage aus dem ersten Antwortschreiben: Nachweis Bruttoeinkommen
„Die Einkommensnachweise 2017 dürften Ihnen in soweit bereits vorliegen, denn diese waren Bestandteil des Auftrages in 2017. Am 21.12.2017 erhielten Sie die Einkommensnachweise bis 09.2017. Zur Vervollständigung sende ich noch die Belege 10 – 12 2017 in der Anlage nach.“
Der Antragsteller ist also der Aufforderung aus dem ersten Schreiben bereits nachgekommen!
6 Monate für die Bearbeitung der Antragsstellung
Dies ist ein Beispiel von ganz vielen, es würde den Rahmen sprengen, wenn ich hier alles veröffentlichen würde. Der Antrag für WoGG 2018 wurde bereits im November 2017 gestellt. Gemäß WoGG § 27 darf ein Weiterführungsantrag frühestens 2 Monate vor Ablauf des alten Bewilligungsbescheides gestellt werden. Denn die Erfahrung zeigte, dass der Antrag, egal ob alle Unterlagen vorhanden sind, 6 Monate in die Länge gezogen wird. So könnte es möglich werden, dass der Antragssteller in diesem Fall, Ende April mit einer Hilfe rechnen kann. Da die Menschen, welche solche Anträge stellen, meist von diesem Geld abhängig sind, ist das schon eine dreiste Vorgehensweise.
Steuern werden einfach einbehalten oder müssen unter strenger Fristsetzung abgetreten werden, aber umgekehrt, sitzt man auf dem Geld der Bevölkerung fest. Das würde ich als kriminell bezeichnen, wie so vieles, was sich die Behörden erlauben.
Dispo-Miese werden provoziert
Der Antragsteller muss unweigerlich in die Miese geraten auf seinem Konto, denn das Geld fehlt ihm ja. Da kommt der fade Beigeschmack auf, dass die Behörden mit den Banken zusammenarbeiten und diese Miesen absichtlich provozieren, um am anderen Ende, durch horrende Zinseinnahmen, das Geld zurückfließen lassen. Wie gesagt, reine Vermutung von mir, aber naheliegend.
Anders müssen per Gesetz Statistiken über die Wohngeldanträge, alle 4 Monate, an das Statistische Bundesamt weitergeleitet werden. Wie genau das Spiel funktioniert, weiß ich nicht. Allerdings könnte es sein, dass auch hier manipuliert wird, indem man die Forderung so hoch hält, damit stets vom Bund Geld fließt. Wenn nämlich alle Wohngeldantragssteller „satt“ sind, also bedient wurden, würde es keine Zuschüsse mehr geben, da das Land selbst wohl genug Gelder zur Verfügung hat. Mit anderen Worten die bescheißen sich gegenseitig.
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