Behörden Mob vom Feinsten – Entzug des kl. Waffenscheins, hat schon mal jemand von Euch ein solches Schreiben von Amtswegen erhalten?
Kein Witz … Hier fordert der Landkreis Emsland, genauer die Fachabteilung für Sicherheit und Ordnung die Rückgabe des kl. Waffenschein, weil ein Mensch, gemäß RuStaG 1913 den Besitz der Staatsangehörigkeit nachgewiesen hat. Nun als Reichsbürger betitelt wird ein unbescholtener Mensch registriert, katalogisiert, verfolgt, … damit eine Hexenjagd beginnt.
Wer mich kennt, weiß ich bin wehrhaft
Das Antwortschreiben
Mit Schreiben vom 25.01.2018 widerrufen Sie in persönlicher Verantwortung (der kl. Waffenschein soll an „mich“ zurückgegeben werden) den Besitz des Kleinen Waffenschein Nr. 4/2008.
Wer ist der Mensch, an den ich meinen kl. Waffenschein zurückgeben soll? Welche Kompetenzen hat dieser Mensch und wie hat er diese erlangt. Dazu erbitte ich einen Beweis vorzutragen.
Ich verweise auf das Urteil des BVerfGE 1 BvR 1766/2015 und zitiere wie folgt:
Nach der Feststellung in der Verfassungsordnung gilt.
- juristische Personen im öffentlichen Recht (GR) haben keine Grundrechtsberechtigung,
sind Grundrecht verpflichtet
wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (Grundrecht = öffentliche Ordnung).
- Juristische Personen des privaten Recht haben keine Grundrechtberechtigung, wenn sie von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden, denn nach
Konfusion- und Durchscheinargumentation
Können sie nach acta iure imperij
- nicht grundrechtsverpflichtet und gleichzeitig grundrechtberechtigt sein
- oder mehr Rechte übertragen, als sie selbst besitzen.*
Dies bedeutet, dass Sie keinerlei hoheitliche Gewalt ausüben dürfen, ohne die Menschenrecht, sprich das Grundgesetz für die BRD ab Artikel 1 bis Artikel 20 zu beachten. Um überhaupt ein privilegierter Beamter zu sein, der vom Volk die Hoheitliche Macht übertragen bekommt und dafür im Sinne des Volkes hoheitliche Akten führen darf, muss ebenfalls den Besitz seine deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 nachweisen.
Mit Ihrer Vermutung, Drohung einen Menschen zu plündern und willkürlich Sanktionen einleiten wollen, haben Sie sich strafbar gemacht.
Sie unterstellen willkürlich, ohne Bezug und Nachweis Behauptungen auf, die ohne Prüfung auf die Menschenrechte ausgeübt werden.
Sie unterstellen mir, dass ich die BRvD negiere und die Gesetze missachte! Nein, es ist umgekehrt, Sie halten sich nicht an gültiges Recht, Sie praktizieren geltendes, angeordnetes Recht ohne zu prüfen, ob diese von Oben nach unten befohlenen Anordnungen gesetzeskonform sind.
Allein diese Unmündigkeit der Bediensteten zeigt deutlich die Verwahrlosung und Verrohung des Grundsatzdiktates und das stetig eigenmächtig geänderte BGB, welches die Menschenrechte in Form seiner natürlichen Person darstellt und diesen zu schützen hat. *Sie instrumentalisieren die Grundregeln und wenden diese GEGEN den Menschen an, der im Mittelpunkt seines von ihm gestalteten Recht steht und nicht umgekehrt.
In der Anlage eine kleine kostenlose Lektüre, die uns ALLE betrifft. ALLE MENSCHEN! Zitate aus dem Juristischen Wörterbuch nach Vahlen Studienreihe!
… Rechte gegenüber dem Staat!
zur Aufklärung sende ich immer eine Ausgabe des Grundgesetzes für die BRD an die Behörden, denn der Inhalt scheint dort nicht bekannt zu sein!!!
Nun haben Sie hoffentlich etwas über sich selbst kennengelernt, denn ja SIE betrifft das auch, SIE sind auch ein Mensch!
Damit komme ich zum Waffenschein und Ihrem Anliegen.
Hierzu verweise ich auf dieses Urteil:
VG Gera, Urt. v. 16.09.2015 – 2 K 525/14 Ge – „Kein Waffenverbot für Reichsbürger“
ZVR-Online Dok. Nr. 2/2016 – online seit 01.02.2016
Leitsatz
Sympathiebekundungen in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung rechtfertigen allein noch nicht die Prognose, dass der Inhaber einer Waffenbesitzkarte unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die hinsichtlich seiner Rechtstreue Zweifel aufkommen lassen. Quelle: |
Keines dieser Waffengesetze greift in meiner Situation. Ich verfüge lediglich über den kl. Waffenschein, der – wie sie selbst zitieren – nur für Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen, gilt. Nach §5 WaffG kann der Waffenschein nur entzogen werden, wenn eine Straftat vorliegt oder sonst bereits eine Auffälligkeit in Bezug auf Gewalttätigkeiten vorliegt. Ich gehöre auch keinem Verein an. Oder haben Sie im Bundeszentralregister einen Eintrag vorgefunden, dann bitte ich mir diesen unverzüglich vorzulegen.
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit!
Zum Schluss sei zu erwähnen, dass alle Deutschen sich den „Besitz“ der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG bestätigen lassen müssen, um legitim als Amtsträger bezeichnet zu werden. Da die BRvD nur in den Grenzen seit 1937 Rechte beansprucht (Hitlergesetze), sind die wahren Reichsbürger alle Personalausweisträger mit der vermuteten Bezeichnung: DEUTSCH
Anders gefragt: „Wo und wie kann man die Staatsangehörigkeit der BRD erwerben?“
Zu erkennen ist dies auch daran, dass das Verhalten der Bediensteten dem des Nationalsozialismus gleicht. Diese haben damals die Juden „registriert, katalogisiert, verfolgt, gequält und getötet“, heute werden Menschen, die deutsche sein wollen, statt DEUTSCH verfolgt. Da stellt sich die Frage: „Sind Sie ein Nazi?“
Hier einen Auszug aus einer Pressemitteilung
Dann zur Logik Ihres Begehrens!
Ein Waffenschein allein ist ungefährlich
Wussten Sie, dass der kl. Waffenschein nicht schießen kann und einzig ein ungefährliches Stück Papier ist? Wie kann man damit Schäden anrichten, außer sich an der Papierkante zu schneiden. Da gibt es weitaus gefährlichere, legale Waffen, wie etwa der Mensch selbst, besonders dann, wenn er Kampfsport betreibt. Was ist mit den riskanten Werkzeugen, wie Messer, Gabel, Schere, die sich in jedem Haushalt befinden, genauso wie umfangreich bestückte Werkzeugkoffer.
Vor Jahren, habe ich einen Jäger angezeigt, der es wagte, ohne zu fragen ein befriedetes Grundstück betrat und auf meine Vögel im Baum schoss. Bei dieser Tat stand meine ganze Familie in der Schusslinie. Wohlgemerkt im befriedeten Garten! Er hat heute noch seinen Waffenschein mit „scharfer Munition“ – warum?
Tipp von mir: „Nehmen Sie den Verbrechern die Waffe weg und nicht den Waffenschein!“
Dann erbitte ich noch um eine Antwort auf diese Frage: „Warum werden alle öffentlichen rechtlichen Behörden privatisiert und der zuvor als Bürgermeister bezeichnete Amtsträger nun als Geschäftsführer fungiert. Wie ist das mit den Hoheitsrechten vereinbar, wenn durch die Privatisierung sämtliche Verwaltungsaktivitäten seither, dem See-Handelsrecht unterworfen sind?“
Hier der Nachweis, dass sogar der Landkreis ein Unternehmen ist!
Komm mit ins Boot!
Rette Dich für eine sichere, friedliche Zukunft zum Erhalt unserer Rechte, zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen, die aus der Natur erwachsen – für unsere Nachfahren. Hör auf den schnöden Mammon anzubeten, die Waffenlobby zu unterstützen, konkludent dem Krieg im nahen Osten zuzustimmen und praktiziere wahre Demokratie, die in der Familie beginnt und über die Gemeinden in demokratischer, Selbstbestimmung von UNTEN nach OBEN geführt wird und nicht umgekehrt, wie im Moment. Du bist der Staat, Du bist das Souverän – dann sei es auch!
Nachtrag:
Man stelle sich vor, der Unterzeichner des obrig veröffentlichen Schreiben wurde von „Winkler“ unterzeichnet – da schau her, dieser Mensch hat auch den GS bestätigt. Na dann ist ja alles in einer Hand – so scheint die Drei-Elementenlehre im Kopf der Behördenmitarbeiter zu funktionieren.
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