Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Das weiß ich inzwischen besonders gut. Seit 2023 beschäftige ich mich nämlich unfreiwillig mit einer erstaunlich einfachen Frage:
Wenn der Staat Geld von mir vollstreckt – wo sind die Unterlagen, aus denen hervorgeht, was genau ich warum schulde?
Ich dachte immer:
Wer Geld fordert, kann die Forderung auch belegen.
Offenbar war das etwas optimistisch.
Eine Forderung auf Wanderschaft
Die Zahlen entwickelten sich jedenfalls prächtig:
06.03.2023: 6.191,00 € – Antrag auf Vermögensauskunft
27.09.2023: 7.100,02 € – Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
13.10.2023: 7.357,56 € – nächste Forderungsübersicht
2024: Verhaftungsantrag
29.01.2026: 7.776,34 € – laut einer Forderungsübersicht
29.01.2026: gleichzeitig 8.530,74 € – laut einer weiteren Übersicht
12.02.2026: erneut 8.530,74 €
Die Vollstreckung wächst.
Meine Kenntnis darüber, woraus diese Summe im Einzelnen besteht, wuchs deutlich langsamer.
Meine ausgesprochen radikalen Fragen
Ich wollte wissen:
Welche Bescheide und Kostenrechnungen liegen zugrunde?
Wann wurden sie bekanntgegeben?
Wann wurde zur Zahlung aufgefordert?
Welche konkrete Forderung wurde mit welcher Vollstreckungsmaßnahme verfolgt?
Und welche Positionen sind heute überhaupt noch vollstreckbar?
Am 17. Januar 2026 erhob ich entsprechende Einwendungen und verlangte Akteneinsicht. Beanstandet hatte ich unter anderem fehlende Zahlungsaufforderungen, Kosten aus nicht durchgeführten Vollstreckungsvorgängen sowie eine doppelt erscheinende Mikrozensusposition.

Die Vollstreckungsstelle vollstreckt – andere sollen prüfen
Am 29. Januar 2026 erklärte mir die Zentrale Vollstreckungsstelle sinngemäß:
Die Forderungen seien fällig und vollstreckbar.
Die materielle Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Kostenrechnungen oder Bescheide könne sie jedoch nicht prüfen. Dafür seien die jeweiligen Gerichte oder Ursprungsstellen zuständig.
Und die vollständigen Akten der einzelnen Verfahren?
Die lagen der Vollstreckungsstelle nach eigener Auskunft ebenfalls nicht vor.
Das muss man sich einmal vorstellen:
Eine Behörde vollstreckt – und für die Prüfung der einzelnen Grundlagen beginnt für den Bürger anschließend die Behörden-Schnitzeljagd.
Asterix hätte vermutlich nach dem Passierschein A38 gefragt.
Dann wurde mein Schriftverkehr zu viel
Am 12. Februar 2026 wurde mir angekündigt, Schreiben gleichen Inhalts künftig zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands unbeantwortet zur Akte zu nehmen.
Später hieß es ausdrücklich:
„Weitere schriftliche Eingaben Ihrerseits in dieser Angelegenheit werde ich unbeantwortet zu den Akten nehmen, soweit Sie keinen neuen Tatsachen vortragen, die für eine erneute Beurteilung der Angelegenheit erheblich sein könnten.“
Gut.
Neue Tatsachen gewünscht?
Neue Tatsachen geliefert.
229 Seiten lückenhafte Akteneinsicht
Nach Akteneinsicht teilte ich der Vollstreckungsstelle am 12. Juli 2026 mit, was sich aus den Unterlagen für mich ergab.
Unter anderem:
- unbefristete Niederschlagungsverfügungen, ohne für mich erkennbare spätere Aufhebungs- oder Reaktivierungsverfügungen,
- fehlende Ursprungs-, Kosten-, Zustellungs- und Abgabeunterlagen zu einzelnen Forderungen,
- als unvollständig bezeichnete elektronische Eingänge,
- unvollständige Unterlagen zu Mikrozensusforderungen.
Genau diese Punkte kannte ich bei früheren Schreiben noch nicht.
Also beantragte ich erneut die vorläufige Einstellung der Vollstreckung.
Schließlich hatte man neue Tatsachen verlangt.
Da waren sie.
Das Gericht
Am 24. Februar 2026 beantragte ich Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht.
Der Antrag wurde am 30. April 2026 abgelehnt.
Das verschweige ich nicht.
Der Beschluss dokumentiert zugleich die bemerkenswerte Chronologie:
März 2023: Vermögensauskunft
Mai 2023: Haftbefehl
September 2023: Kontopfändung
August 2024: Verhaftungsantrag
2026: Vollstreckung weiterhin nicht beendet.
Der Fall hat Ausdauer.
Ich inzwischen auch.
Ein großer Topf voller Forderungen
In den Forderungsübersichten finden sich Positionen verschiedener Stellen und Verfahren: Gerichtskosten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsgerichte, Datenschutz, Mikrozensus und weitere Forderungen aus unterschiedlichen Jahren.
Genau deshalb reicht mir bei einer einzelnen Position die Erklärung
„steht in der Forderungsübersicht“
nicht.
Ich möchte wissen:
Wann entstanden?
Wann fällig?
Wann bekanntgegeben?
Wann gemahnt?
Welche konkrete Vollstreckungsmaßnahme?
Und betrifft diese Maßnahme tatsächlich genau diese Forderung?
70 Euro, 38 Euro – und eine ziemlich große Frage
Im Juli 2026 ging es vor dem Oberverwaltungsgericht unter anderem um zwei ältere Gerichtskostenforderungen über 70 Euro und 38 Euro.
Bei der 70-Euro-Forderung habe ich ausdrücklich nicht bestritten, dass mir die ursprüngliche Kostenrechnung bekannt geworden war.
Meine Frage war eine andere:
Was geschah danach?
Ich erhob die Einrede der Verjährung und verlangte Unterlagen, anhand derer sich nachvollziehen lässt, ob und wann die jeweiligen Forderungen weiterverfolgt wurden.
In den mir übersandten Unterlagen fand ich nach meiner Prüfung zu diesen beiden Kassenzeichen keine entsprechenden Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Vollstreckungsersuchen oder eindeutig zugeordneten Vollstreckungsmaßnahmen.
Auch konnte ich anhand dieser Unterlagen nicht erkennen, ob die Kontopfändung vom 27. September 2023 gerade diese Forderungen erfasst hatte.
Deshalb verlangte ich:
Zahlungsaufforderung.
Zugangsnachweis.
Vollstreckungsersuchen.
Datum.
Betrag.
Kassenzeichen.
Buchungshistorie.
Kurz gesagt:
ZEIGT MIR DIE UNTERLAGEN.
Offenbar eine ziemlich außergewöhnliche Forderung.
Darum nenne ich es Rechtsbankrott
Mir geht es nicht darum, dass jede Behörde oder jedes Gericht meiner Meinung folgen muss.
Gerichte dürfen gegen mich entscheiden.
Behörden dürfen Forderungen erheben.
Der Staat darf vollstrecken.
Aber wenn Konten gepfändet und sogar Haft- und Verhaftungsmaßnahmen betrieben werden, muss nach meiner Auffassung jederzeit nachvollziehbar sein:
Welche Forderung?
Welche Rechtsgrundlage?
Welche Bekanntgabe?
Welche Zahlungsaufforderung?
Welche Vollstreckungsmaßnahme?
Und warum ist die Forderung heute noch vollstreckbar?
Wenn ein Bürger diese Grundlagen über Jahre selbst aus verschiedenen Behörden und Akten zusammensuchen muss, während die Vollstreckung weiterläuft, ist für mich irgendwann die Grenze einer normalen Verwaltungspanne überschritten.
Und ich werde die offenen Fragen weiter klären lassen – vor den zuständigen Gerichten und, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, auch darüber hinaus.
Stand heute
Die Kontopfändung ist weiterhin aktiv.
Der Staat arbeitet also weiter an der Vollstreckung. – obgleich es erhebliche Zweifel gibt!!!!
Und ich arbeite weiter daran, ihre Grundlage Position für Position überprüfbar zu machen.
Wir haben offenbar beide ein langfristiges Projekt gefunden.
Mal sehen, wer zuerst fertig ist. 😏
