Nun wie versprochen der zweite Teil meiner Geschichte mit der Begegnung der dritten Art. Im Gerichtssaal hatten mich die Aliens ja bereits verurteilt, noch bevor ich den Saal betrat, gut, aber am Ende habe ich Rechtsmittel für die PERSON ANNETTE WIEN© eingelegt, denn ich bin ja nur stellvertretende Zeugin. Die PERSON gehört mir ja nicht.
Aliens – es gibt sie wirklich
Ich muss gerade mal eine lustige Anekdote vorwegschicken. Im ersten Beitrag steht nun ein Nachtrag: [„Vorsicht Satire!“]. Den musste ich nachlegen, denn es gab doch echt Kommentar von Menschen, die sich über die Alien-Gäubigen derart brüskierten, das mir auf Anhieb klar war, die haben meine Geschichte gar nicht gelesen, sondern nur die Überschrift und maximal die ersten Zeilen überflogen. Das ist typisch für Menschen, die nur Zeitungsaufmacher lesen und den Inhalt gar nicht kennt. So entstehen Hetzkampagnen. Schämt Euch! Wer weiß, was eine eckige Klammer zu bedeuten hat, der wird den Widerspruch des Nachtrages erkennen! – nur mal so am Rande!
Briefe mit City-Post nicht rechtmäßig zugestellt
Bereits in der Verhandlung habe ich moniert, dass die Briefe nicht rechtmäßig zugestellt sind, da sie ohne „Förmliche Zustellung“ und nicht per regulärer Post kamen, sondern mit dem Unternehmen „City Post“ versendet wurden. Die „City Post“ im Emsland gehört zum Emsland-Verlag-Papenburg (gehört zur NOZ) – das wäre auch mein Ansprechpartner, wenn ich Briefe retournieren wollte, denn einfach in Briefkasten werfen isss nich´! Diese Aussage habe ich von den Postmitarbeitern, die hier zustellen. Die Citypost wird durch den Zeitungszusteller verteilt. Also hoheitlich ist da mal nix. Allerdings auch nicht bei der Post, seit der Privatisierung ab 1990. Aber dazu soll sich jeder selbst mal Gedanken machen.
Nun zum Urteil – Förmliche Zustellung
Dieses kam doch tatsächlich dann mit „Förmlicher Zustellung“, aber schaut Euch mal diesen Umschlag genau an:
Es fehlt das Aktenzeichen! Normal muss immer ein Aktenzeichen vorne draufstehen, denn sonst weiß man nicht, wofür dieser Akt steht, es muss von außen der Bezug zum Inneren hergestellt sein. Das ist genau das Gleiche wie mit den Postlabel-Codes. Die Nummer muss außen auf dem Umschlag, Rückschein und auf den Dokumenten im Inneren des Briefes sein, erst dann kann der Nachweis erbracht werden, dass das Dokument zugestellt wurde.
Verhaftet und dennoch nicht anwesend
Es ist schleierhaft, wie eine solche Begründung zustande kommt. Sind das die ersten Anzeichen von absolutem Rechtsbankrott, Willkür oder einfach nur Hilflosigkeit des Alien-Richters?
Sie urteilt am 06.09.2019 also drei Tage nach der Verhaftung des Menschen annette:, dass der Einspruch vom 09.03.2019 gegen den Strafbefehl vom 06.03.2019 verworfen wird. Das war lediglich ein Thema an dem Tag und wurde in einer anderen Akte bereits zusammengefasst und war erledigt? Also die Summe, die bezahlt werden sollte, ist beglichen – Punkt! Warum die Alien-Richterin hier jetzt noch mal ein Fass aufmacht, ist unklar.
Jetzt aber zu den Gründen: Es wurde zwar Einspruch erhoben seitens der Angeklagten (die Geburtsurkunde war ja auch da) – ist aber zum heutigen Hauptverhandlungstermin nicht erschienen …“
Jetzt muss ich mal nachdenken. Also die Alien-Richterin behauptet die PERSON war nicht anwesend, jedoch war der Zeuge, der Mensch annette: anwesend, denn sonst hätte ein Ein-Spruch nicht stattfinden können, denn PERSONEN können bekanntlich nicht reden (sind ja nur Sachen), deshalb muss der Mensch ja für die PERSON sprechen, denn der kann das ….
Eine PERSON ist auch nicht deliktfähig, ein Mensch schon!
Ein Mensch ist nicht rechtsfähig, die PERSON schon!
Also – hat jemand von Euch eine Idee, was die Alien-Richterin damit bezwecken will. Einfach nur Verwirrung stiften?, denn verschleiern kann sie den Menschenraub mit Entführung nicht, dazu gibt es viel zu viele Zeugen (allein schon das POLIZEI-Aufgebot).
Strafanzeigen gegen die Obrigkeiten
Natürlich habe ich versucht diese Gemeinheiten von OBEN klären zu lassen, aber die stecken nun mal alle unter einer Decke. Sie drehen das Recht, wie es ihnen gefällt, ob es gültiges Recht ist, interessiert die nicht. Es genügt ihnen anscheinend, nach Statuten und derzeit geltendem Recht, irgendwas zusammenzuschrauben, Hauptsache der Mensch wird am Ende geplündert. Hier ein aktuelles Beispiel: Vor allem der Tatvorwurf der Nötigung ist nicht korrekt, denn es gibt noch viel weitere Anklagen, aber darauf will keiner der Krähen eingehen. Logisch, sie müssten sich mit der Wahrheit auseinandersetzen und das ist denen viel zu anstrengend. Einfach Plündern ist eben einfach einfacher …
Die Strafanzeigen beinhalten unter anderem diese Vergehen nach
§ 226 Schikaneverbot
§ 839 BGB Amtspflichtverletzung
Art. 3 GG
§ 246 StGB Unterschlagung
§ 266 StGB Untreue
§ 240 StGB Nötigung
§§ 331 StGB (Vorteilsnahme), § 332 (Bestechlichkeit), § 333 (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), §339 (Rechtsbeugung), § 253 (Erpressung), § 263 (Betrug), StGB 1), Freiheitsberaubung, Entführung, Vergewaltigung und aus allen anderen rechtlichen Gesichtspunkten.
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